Kieferorthopädische Behandlung
Information
Die Kieferorthopädie ist das Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne (Zahnfehlstellung) befasst. Der Inhalt des Fachbereichs wird besser durch die Bezeichnung Dento-Maxilläre Orthopädie (Kieferregulierung) wiedergegeben. Der Begriff Orthodontie (Zahnregulierung) wird in nichtdeutschsprachigen Ländern verwendet.
Vor jeder kieferorthopädischen Behandlung muss eine ausführliche Diagnostik erfolgen. Diese besteht aus einer ausführlichen allgemeinen- und zahnärztlichen Anamnese, sowie die ätiologische Beurteilung der Patientensituation. Anschließend folgt die klinische Untersuchung, eine Funktionsanalyse, Modellanalyse und eine fernröntgenologische Untersuchung. Mit Hilfe dieser Untersuchung wird die Kieferrelation, die Lagebeziehung zwischen dem Oberkiefer und Unterkiefer, dargestellt. Gleichzeitig werden die dentoalveolären Befunde erhoben und das Dentitionsstadium festgestellt.
Zeitpunkte für einen Behandlungsbeginn
Die rechtzeitige Diagnose ermöglicht einen adäquaten Therapiebeginn, der ggf. die Behandlungsdauer verkürzen, bzw. den Umfang der Behandlung reduzieren kann. Einige Dysgnathiebehandlungen sind nur innerhalb determinierter Zeitfenster möglich.[3]
Postnatal
Bei Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und Syndromen, die den Orofazialbereich betreffend, sollte eine kieferorthopädische Untersuchung in den ersten Lebenstagen Teil eines multidisziplinären Gesamtkonzepts sein.[4]
Milchzahndurchbruch
Während des Milchzahndurchbruchs ist das Augenmerk auf die Kontrolle von Lücken zu legen, um rechtzeitig die Indikation für einen kieferorthopädischen Lückenhalter stellen zu können.
Vollständiges Milchgebiss
Etwa zum 3. Geburtstag ist das Milchgebiss vollständig. Zu diesem Zeitpunkt ist eine kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kieferorthopädisch-therapeutischer Maßnahmen empfehlenswert, da für bestimmte Dysgnathien der Vorteil einer Frühbehandlung wissenschaftlich nachgewiesen, bzw. eine Frühbehandlung vorteilhaft sein kann.
Wechselgebiss
In der ersten Phase des Wechselgebisses (ca. 6. bis 8. Lebensjahr) und in der zweiten Phase des Wechselgebisses (ca. 9. bis 12. Lebensjahr) können Frühbehandlungen bei verschiedenen Indikationen angezeigt sein. Ggf. sind bei geplanter Extraktionstherapie bereits während dieser Lebensphase Extraktionen durchzuführen.
Permanente Dentition
In der Phase zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr erfolgen die häufigsten kieferorthopädischen Behandlungen, nachdem alle bleibenden Zähne (bis auf die Weisheitszähne) durchgebrochen sind. Hier wird auch darüber entschieden, ob Weisheitszähne operativ oder alternativ andere Zähne zu entfernen sind. Auch Dysgnathieoperationen fallen häufig in diesen Zeitraum.
Erwachsenenkieferorthopädie
Für Patienten, bei denen die Diagnose bzw. Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen versäumt wurde, bei präprothetischen kieferorthopädischen Maßnahmen oder bei pathologischen Zahnwanderungen im Rahmen einer fortgeschrittenen Parodontalerkrankung kann eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden. Diese wird jedoch – von Ausnahmen abgesehen − von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Seite „Kieferorthopädie“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. November 2016, 09:05 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kieferorthop%C3%A4die&oldid=159768023 (Abgerufen: 18. April 2017, 13:55 UTC)
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